Gebührenordnung – RUHRMUSICAL e.V.
1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 7,50 €.a. Ausübende Mitglieder, die ausschließlich unterstützend tätig sind und an keinen regelmäßigen Proben teilnehmen, sowie Fördernde Mitglieder zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 2,50 € im Monat.
b. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
2. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge begründet keinen Anspruch eines Mitgliedes auf das Vereinseigentum.
3. Beitragsüberschüsse, die am Jahresende bestehen, werden als Rückstellung in die Bilanz des Vereines aufgenommen.
4. Die Beiträge sind im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats per Dauerauftrag auf das Vereinskonto zu entrichten.
Mitglieder, welche keinen monatlichen Dauerauftrag einrichten, müssen den fälligen Beitrag für ein halbes Kalenderjahr im Voraus auf das Vereinskonto überweisen.
5. Für Mitglieder, die mit Ihren Beitragsverpflichtungen in Verzug geraten, gelten folgende Verwaltungsgebühren:
- Zahlungserinnerung 2,00 Euro
- 1. Mahnung nach einem Monat 5,00 Euro
- 2. Mahnung nach einem weiteren Monat 10,00 Euro (zzgl. aller anfallenden Gerichtskosten etc.)
7. Der Wechsel vom ausübenden zum fördernden Mitglied erfolgt in Anlehnung an die im § 5.4 der Satzung festgelegte Kündigungsfrist zum Quartalsende. Er ist auf Antrag möglich und muss vom Vorstand mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
(Stand 19.03.2016)